Cannabis am Steuer – was ist jetzt erlaubt? Seit Ende 2024 gelten neue Regeln, die den THC-Grenzwert im Straßenverkehr betreffen. Das Thema sorgt für Gesprächsstoff, denn komplett verboten ist Cannabis am Steuer nicht mehr. Aber Achtung: Es gibt klare Grenzen und empfindliche Strafen.
Was hat sich geändert?
Bislang lag der THC-Grenzwert bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum – eine sehr strikte Regelung, die viele Diskussionen ausgelöst hat. Jetzt wurde der Wert auf 3,5 Nanogramm angehoben. Das entspricht etwa der Wirkung von 0,2 Promille Alkohol. Ziel ist es, nur diejenigen zu sanktionieren, deren Cannabiskonsum tatsächlich die Verkehrssicherheit gefährdet.
Was droht bei Verstößen?
Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr im Blut erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Noch härter wird es bei Mischkonsum: Wer zusätzlich Alkohol getrunken hat, zahlt satte 1.000 Euro und verliert ebenfalls für einen Monat den Führerschein.
Was gilt für Fahranfänger?
Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren bleibt Cannabis am Steuer komplett tabu. Hier gilt ein THC-Grenzwert von 0,0 Nanogramm – also absolutes Verbot. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.
Warum die Änderung?
Die neue Regelung soll realitätsnaher sein und unnötige Sanktionen vermeiden. Der bisherige Grenzwert von 1 Nanogramm führte oft dazu, dass auch Personen bestraft wurden, die längst nicht mehr berauscht waren. Mit dem neuen Wert will man sicherstellen, dass nur der tatsächliche Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit zählt.
Fazit:
Cannabis ist zwar teilweise legal, aber wer Auto fährt, sollte sich an die neuen Grenzwerte halten – oder besser ganz verzichten. Besonders bei Mischkonsum wird es teuer und riskant. Für alle anderen heißt es: Nach dem Konsum lieber warten, bis das THC sicher abgebaut ist!